Die Dividende aus Oikocredit-Anteilen ist steuerlich gesehen ein ausländischer Kapitalertrag. In Deutschland werden auf alle Kapitalerträge Steuern erhoben. Aufgrund besonderer steuerlicher Regelungen werden aber weder von Oikocredit International in den Niederlanden noch vom Förderkreis vorab Steuern einbehalten. Deshalb benötigen wir auch keine Freistellungs- oder Nichtveranlagungsbescheinigungen von unseren Mitgliedern. Sie sind als Mitglied des Förderkreises selbst verantwortlich für die Versteuerung.
Das gilt ganz unabhängig davon, was Sie mit Ihrer Dividende tun: ob Sie diese reinvestieren, sich auszahlen lassen oder sie an den Förderkreis oder die Stiftung spenden.
In Deutschland gibt es auf Kapitalerträge Freibeträge. Wenn die Summe aller Ihrer Kapitalerträge unter dem momentanen Freibetrag von 801 € für Einzelpersonen, bzw. 1.602 € für zusammen veranlagte Ehepaare liegt, dann müssen Sie in Ihrer Steuererklärung nichts, auch nicht die Oikocredit-Dividende angeben. Wenn Ihre gesamten Kapitalerträge über diesen Freibeträgen liegen, dann müssen Sie Ihre gesamten Erträge in voller Höhe erklären.
Deswegen geben wir Ihnen im Zusammenhang mit dem jährlichen Versand der Dividendenbescheinigung für das Finanzamt gern Hinweise darauf, in welchem Formular und in welcher Zeile Sie Ihre Dividende steuerlich erklären können.