Über den Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. können Sie bei Oikocredit Geld anlegen und so weltweit eine nachhaltige, sozial gerechte Entwicklung fördern.
Informationen zur Geldanlage
Treuhänderische Beteiligung
Um zu investieren, werden Sie Mitglied im Förderkreis und beauftragen diesen, als Treuhänder Genossenschaftsanteile an Oikocredit für Sie zu erwerben, zu halten und zu verwalten.
Anlagesumme
Die Mindestanlage beträgt 200 Euro. Das entspricht einem Genossenschaftsanteil. Darüber hinaus können Sie jeden beliebigen Betrag investieren. Sie können jederzeit weitere Anteile kaufen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Kauf weiterer Anteile.
Anlagedauer
Es gibt keine feste Anlagedauer. Wenn Sie Ihr Geld wieder benötigen, beauftragen Sie den Förderkreis mit dem Verkauf Ihrer Anteile. Hier finden Sie weitere Informationen zum Anteilsverkauf.
Ertrag / Verlust
Oikocredit zahlt auf die Genossenschaftsanteile eine erfolgsabhängige Dividende. Es entspricht der bisherigen Geschäftspraxis von Oikocredit, die Dividende auf zwei Prozent zu begrenzen. Die Dividende kann jedoch auch niedriger ausfallen oder ausbleiben. Genossenschaftsanteile unterliegen auch einem Verlustrisiko, d.h. ihr Wert kann sich verringern.
Risiken
Eine treuhänderische Beteiligung an Oikocredit über den Förderkreis unterliegt Risiken. Die mit einer Beteiligung verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt inkl. Nachträgen dargestellt.
Kosten
Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag (20 Euro für Privatpersonen, 30 Euro für Institutionen) finanzieren Sie die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Oikocredit Förderkreises Baden-Württemberg e.V. Weitere direkte Kosten entstehen Ihnen nicht.
Hinweis
Diese Website dient der bloßen Erstinformation. Daher sind die hier enthaltenen Informationen über eine Beteiligung an Oikocredit bewusst kurz gehalten und informieren nicht umfassend. Grundlage einer Beteiligungsentscheidung ist ausschließlich der Verkaufsprospekt, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 24. Mai 2012 gestattet hat, sowie der 1. Nachtrag vom 14. Juni 2013, der 2. Nachtrag vom 20. Juni 2014, der 3. Nachtrag vom 12. Juni 2015, der 4. Nachtrag vom 9. Juni 2016 und der 5. Nachtrag vom 15. Juni 2017. Wir empfehlen allen Interessierten, dieses Dokument vor einer Anlageentscheidung sorgfältig zu lesen. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (§ 2 Abs. 2 VermVerkProspV.).
Beitritt zum Förderkreis
Um Mitglied des Oikocredit Förderkreises Baden-Württemberg e.V. zu werden, füllen Sie bitte die Beitrittsvereinbarung aus.
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